Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) legt für alle Gewässer, für Bäche, Flüsse, Seen, für das Grundwasser und die Küstengewässer grundsätzliche Umweltziele fest. Sie ist am 22.12.2000 in Kraft getreten und mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 in nationales Recht umgesetzt worden.
Die Oberflächengewässer sind Lebensräume für eine vielfältige Fauna und Flora. Um die Artenvielfalt zu erhalten bzw. zu stärken, bilden gute Zustände und Potentiale grundsätzliche Ziele.
Zur Zielerreichung muss die Bewirtschaftung der Gewässer im jeweiligen Einzugsgebiet abgestimmt erfolgen. Hierzu wurden u.a. die für den Kreis Kleve relevanten Flussgebietseinheiten Rhein und Maas in Teileinzugsgebiete und Planungseinheiten unterteilt. Teileinzugsgebiete sind dabei "Rheingraben-Nord", "Deltarhein", "Maas-Nord NRW", Planungseinheiten sind „PE RHE 1000 Rheinzuflüsse Xanten-Kleve / Bimmen“, „PE RHE 1500 Hauptgewässer Rhein“, „PE DEL 1600 Deltarheinzuflüsse“, „PE ISS 1000 Issel“, „PE NIE 1000 Mittlere und Untere Niers ohne Nette“, „PE NIE 1200 Nette“, „PE MSN 1500 nördliche und sonstige Maaszuflüsse“.
Der erste vom Land NRW aufgestellte Bewirtschaftungsplan und das zugehörige Maßnahmenprogramm für den Umsetzungszyklus 2010 bis 2015 sind Ende 2009 verabschiedet worden. Beteiligt wurden die Wasserverbände, Kommunen, Interessenvertretungen und die Öffentlichkeit. Bis 2012 erarbeiteten die Verbände und Kommunen als sogenannte Maßnahmenträger die Umsetzungsfahrpläne, die umfangreiche Maßnahmen in den Bereichen Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung vorsehen. Verschiedene Maßnahmen wurden bis heute umgesetzt.
Der zweite Bewirtschaftungsplan wurde am 22.12.2015 veröffentlicht. Er enthält die Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2013, die aktuellen Bewirtschaftungsziele und eine Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme auf Landesebene und kann im Internet unter www.flussgebiete.nrw.de aufgerufen werden.