Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Bei einer Außerbetriebsetzung wird ein Fahrzeug abgemeldet. Abmeldungen von zugelassenen Fahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland können durch jede Person beantragt werden. Eine gesonderte Vollmacht ist für die Abmeldung nicht erforderlich.

Voraussetzungen

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I
  2. Kennzeichenschilder