Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.
Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Ausnahmegenehmigungen in der Straßenverkehrs-Ordnung. Für diese vielfältigen Möglichkeiten wurde ein "Universal"-Antragsformular entwickelt, welches einige der weiteren Gründe für Ausnahmegenehmigungen aufgreift und auch die Möglichkeit eines frei verfügbaren Antragsgrundes einräumt.