Einbürgerung

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung beantragen. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin bzw. gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten, z. B. aktives und passives Wahlrecht.

Das Einbürgerungsverfahren ist sehr komplex und nimmt in der Regel eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch.

Für die Einbürgerung muss ein Antrag gestellt werden.

Kontaktinformationen

Sie leben im Kreis Kleve und interessieren sich für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband?

Dann setzen Sie sich mit der Einbürgerungsstelle des Kreises Kleve vorzugsweise per E-Mail oder telefonisch in Verbindung. Ein persönlicher Besuch ist nicht erforderlich.

Kontakte für die Einbürgerung – Beratung und Antragsbearbeitung

E-Mail: ebb@kreis-kleve.de

Telefon: 02821 85-770

Fax: 02821 85-587

Erreichbarkeit der Einbürgerungsstelle

Montag bis Donnerstag09:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag09:00 bis 12:00 Uhr