Ersatz eines Führerscheins wegen Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Wenn Sie im Kreis Kleve wohnhaft sind, können Sie den dafür benötigten persönlichen Termin in der Zulassungsstelle Geldern oder Kleve hier buchen.

Sofern Sie auf den Führerschein während der Dauer der Neuausstellung nicht verzichten möchten, kann Ihnen ein vorübergehendes Ersatzdokument ausgestellt werden. Mit diesem Ersatzdokument dürfen Sie vorübergehend Kraftfahrzeuge in Deutschland führen.

Der neue Führerschein kann Ihnen nach Erstellung direkt von der Bundesdruckerei nach Hause gesandt oder durch Sie nach schriftlicher Benachrichtigung in den Zulassungsstellen in Kleve oder Geldern abgeholt werden.

Hatten Sie einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein und wurde dieser nicht vom Kreis Kleve ausgestellt?

Dann wird eine Bestätigung der Daten durch die seinerzeit ausstellende Führerscheinbehörde (sogenannte „Karteikartenabschrift“) benötigt. Die Bestätigung können Sie selbst bei der ausstellenden Behörde anfordern. Andernfalls werden die Daten nach Antragstellung durch die Führerscheinstelle angefordert. In diesem Fall ist die Ausstellung eines Ersatzdokumentes nicht notwendig.

Sie haben Ihren Führerschein verloren und wohnen nicht mehr im Kreis Kleve?

Die Führerscheinstelle des Kreises Kleve wird Ihre Karteikartenabschrift direkt der für Ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle zusenden.

Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Seite Führerschein. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Sofern Sie verzogen sind und die für Ihren neuen Wohnsitz zuständige Behörde die vorherige Übertragung von Führerscheindaten, die sog. Karteikartenabschrift, anfordert, können Sie diese hier online beantragen.