Vornehmlich Großstädte können in besonders feinstaubbelasteten Bereichen sogenannte „Umweltzonen“ einrichten lassen. Innerhalb der Umweltzonen dürfen Sie dann nur noch fahren, wenn Ihr Fahrzeug mit einer entsprechenden Feinstaubplakette ausgestattet ist.
Die Feinstaubplaketten erhalten Sie gegen Zahlung einer Gebühr bei den Zulassungsstellen und den für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen.