Eingliederungshilfe

Der Kreis Kleve gewährt Menschen mit Behinderungen individuelle Hilfsangebote, die ihnen ein Höchstmaß an Selbständigkeit gewährleisten, die sie in ihrer Weiterentwicklung unterstützen und die ihnen ein Leben ermöglichen, das sich weitgehend an der Lebenswelt nicht behinderter Menschen orientiert. Diese individuellen Hilfsangebote stellt der Kreis Kleve auch Menschen zur Verfügung, die von einer Behinderung bedroht sind.

Diese Angebote werden mit dem Begriff Eingliederungshilfe zusammengefasst. Die Eingliederungshilfe ist im Sozialgesetzbuch verankert. Dort heißt es wörtlich:

"Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen." (§ 53 Abs. 3 SGB XII)

Mögliche individuelle Hilfen können sein:

  • Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung
  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder und Jugendliche
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig.