Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 bildet die zentrale Planungsgrundlage für die aktive Arbeitsmarktförderung im Bereich des SGB II. Die Mitglieder des örtlichen Beirats SGB II als Partner und Akteure auf dem Arbeitsmarkt wurden mit ihren Kenntnissen des regionalen Arbeitsmarktes, seinen Herausforderungen und Potentialen einbezogen.
Die entwickelten Instrumente und Maßnahmen setzen die gesetzlich verankerten Steuerungsziele im SGB II und die vereinbarten Schwerpunkte des Landes NRW um. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen, von behinderten Menschen sowie von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Daneben bilden Jugendliche und ihre Ausbildung weitere Tätigkeitsschwerpunkte.