Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (online)

Sie möchten ein Fahrzeug im Gebiet des Kreises Kleve außer Betrieb setzen?

Voraussetzungen hierfür sind:

  • die Landessiegel auf den Kennzeichenschildern verfügen über einen Sicherheitscode und einen QR-Code,
  •  auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ist auf der Rückseite ein Sicherheitscode angebracht,
  •  das Fahrzeug ist im Kreis Kleve zugelassen.

Beachten Sie bitte, dass Sie die Außerbetriebsetzung online bezahlen müssen. Erst dann wird der Vorgang abgeschlossen. 

Die Versicherungsgesellschaft und das Hauptzollamt erhalten nach der Außerbetriebsetzung automatisch eine Nachricht. Hier ist von Ihnen in der Regel nichts zu veranlassen.

Hier gelangen Sie zum iKFZ-Portal.

 

Bitte beachten Sie, dass die online-Abmeldng am 24.11.2024 zwischen 07:00 Uhr und 14:00 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht.

Was ist das i-Kfz?

I-Kfz bedeutet internetbasierte Fahrzeugzulassung. Die Zulassungsvorgänge können dadurch online abgewickelt werden und es ist kein persönlicher Besuch mehr in der Zulassungsstelle erforderlich.

Was kann ich mit i-Kfz machen?

Es sind Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Anschriftenänderungen, Umschreibungen und Abmeldungen möglich.

Wie werden die Sicherheitscodes freigelegt?

Eine genaue Beschreibung für das Freilegen der Sicherheitscodes zur online-Abmeldung finden Sie hier.