Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 24 AufenthG)
Die Bundesregierung hat mit Verordnung vom 22.11.2024 den vorübergehenden Schutz für aus der Ukraine geflüchtete Personen bis zum 04.03.2026 verlängert. Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG, welche am 01.02.2025 gültig sind, werden daher per Allgemeinverfügung verlängert.
Ein persönlicher Besuch in der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie auf der Internetseite Germany4Ukraine.
Informationen für neu einreisende und schutzsuchende Personen aus der Ukraine
Personen die neu ins Bundesgebiet einreisen und ihren Wohnsitz in einer Kommune im Kreis Kleve nehmen wollen, müssen sich zunächst im Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beim Einwohnermeldeamt anmelden. Von dort wird ein Termin in der Ausländerbehörde zur erstmaligen Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vereinbart.
Bitte besuchen Sie die Ausländerbehörde nur mit einem entsprechenden Termin!