Handelsverkehr mit Nutztieren

Vor dem Transport von Nutztieren in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist eine Untersuchung durch einen amtlichen Tierarzt oder eine amtliche Tierärztin der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung erforderlich. Dieser/Diese überprüft den Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Tiere und stellt dann die jeweils vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen aus. Diese wird in der Online-Datenbank (TRACES NT) erfasst. Hierüber wird die jeweilige Empfangsbehörde über den angemeldeten Tiertransport informiert.

Für Tierhalter/innen, die regelmäßig Nutztiere ins Ausland verbringen, empfehlen wir, sich als Handelsbeteiligte in TRACES NT anzumelden. Ein solcher Zugang vereinfacht das Ausstellen der Bescheinigungen erheblich.

Bitte erfragen Sie das für Sie erforderliche Anmeldeformular bei den u. g. Ansprechpartnern.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen

Handelsverkehr mit Nutztieren - 

Untersuchung

  1. Anmeldeformular
  2. erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung

Gebühren

Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.

Hinweise

Die jeweiligen Transporte sind mindestens 48 Stunden vor der Verladung anzumelden!