Zinssenkungsantrag

Falls Sie für die Mitfinanzierung Ihres Eigenheimes öffentliche Mittel in Anspruch genommen haben, werden Sie in bestimmten Abständen von der NRW.BANK Düsseldorf aufgefordert, einen Zinssenkungsantrag zu stellen.

Dieser Antrag ist bei der NRW.BANK in Düsseldorf einzureichen und eine Einkommensberechnung beizufügen.

Diese Einkommensberechnung können Sie beim Kreis Kleve – Sachgebiet Wohnungswesen beantragen.

Wurde Ihr Eigenheim vor dem Jahr 2001 gefördert, ist der Stichtag in der Regel der 01.01. oder 01.07. eines Jahres. Dieses wird Ihnen durch die NRW.BANK ca. zwei bis drei Monate vorher mitgeteilt. Stellen Sie den Antrag auf Berechnung Ihres Familieneinkommens bitte erst nach dem Stichtag, da Einkommensnachweise bis zum Stichtag vorgelegt werden müssen.

Beispiel: Anschreiben und Aufforderung der NRW.BANK im Mai 2025. Dann ist der Stichtag für die Berechnung der 01.07.2025. Es müssen dann Einkommensnachweise für das gesamte Kalenderjahr 2024 und für die Monate Januar bis Juni 2025 vorgelegt werden.

Für Eigenheime, die ab dem Jahre 2001 gefördert wurden, ist der Stichtag für die Einkommensberechnung immer der Tag der Antragstellung. Daher müssen Einkommensnachweise für das Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) vor der Antragstellung und zusätzlich Einkommensnachweise ab dem 01.01. – bis zur Antragstellung beigefügt werden.

Unter „Downloads“ finden Sie Antragsformulare und notwendige Anlagen als pdf-Dateien zum Herunterladen sowie den Online-Antrag. Die Nachweise können Sie im Online-Antrag hochladen oder nachträglich per e-mail der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter zusenden.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder Online-Antrag mit darin hochgeladenen Unterlagen (z. B. Lohnabrechnungen oder ausgefüllte und unterschriebene Einkommenserklärung vom Arbeitgeber)
  2. Rentenbescheid/e oder Bürgergeldbescheid/e, wenn keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird
  3. Weitere Einkommensnachweis z. B. Unterhalt/Kindesunterhalt oder geringfügige Beschäftigung

 

Einkommensnachweise sind für alle haushaltsangehörige Personen mit eigenem Einkommen für das letzte Kalenderjahr sowie das laufende Jahr vorzulegen.

 

Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorgehalten.

Gebühren

Einkommensberechnung zur Vorlage bei der NRW.BANK                                              20,00 EURO

 

Generelle Öffnungszeiten

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