Aktenplan

Aktenplan der Kreisverwaltung Kleve

Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet öffentliche Behörden, Einrichtungen und sonstige öffentliche Stellen dazu, vorhandene Aktenpläne zu veröffentlichen. Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern ein Überblick über Aufbau, Kommunikationsbeziehungen, Zuständigkeiten und Aufgabenwahrnehmung innerhalb solcher Institutionen ermöglicht werden.

Der Aktenplan für die Kreisverwaltung Kleve steht Ihnen nebenstehend als PDF-Dokument zur Verfügung.