Ausnahmegenehmigungen gemäß der StVO

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beinhaltet eine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen, die spezielle Sachverhalte regeln (z. B. Parkausweis für schwerbehinderte Menschen, Handwerkerparkausweis). Einzelheiten über diese Sachverhalte finden Sie im § 46 der StVO.

Auf dieser Seite haben wir für Sie Informationen zu den wichtigsten Ausnahmeregelungen zusammengestellt.