Benutzung eines Gewässers

Nach dem Wasserrecht bedürfen alle Maßnahmen, die in irgendeiner Art und Weise ein Gewässer verändern oder beeinflussen können, sogenannte „Gewässerbenutzungen“, einer Genehmigung oder Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde (hier: Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve).

Als Gewässer im Sinne des Gesetzes gelten hierbei nicht nur Gräben, Bäche oder Teiche, sondern auch das Grundwasser.

Im privaten Bereich sind unter anderem folgende Vorhaben genehmigungsbedürftig:

  • Beseitigung von Niederschlagswasser (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Niederschlagswasserbeseitigung),
  • Behandlung häuslicher Abwässer mittels Kleinkläranlagen (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Kleinnkläranlagen),
  • Bau von Brunnen zur Trinkwasserversorgung (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Trinkwasserversorgung),
  • Einbringen von Erdsonden zum Betrieb von Wärmepumpen (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Wärmepumpe),
  • Herstellung, Beseitigung oder Veränderung von Gewässern (z.B. Anlage eines Gartenteiches, Verrohrung eines Grabens für eine Grundstückszufahrt),
  • Bau von Anlagen an Gewässern (z.B. Errichtung eines Zaunes an einem Graben),
  • Grundwasserhaltung bei Baumaßnahmen.

Gewerbebetriebe haben darüber hinaus oft jedoch weitergehende Ansprüche, z.B.:

  • Gewerbliche Abwasserbeseitigung, bzw. Abwasserbehandlung,
  • Brauchwassergewinnung durch eigene Brunnen,
  • Einbau von Recyclingmaterial zur Platzbefestigung,
  • Anlage von Eigenverbrauchertankstellen.

Für landwirtschaftiche Betriebe sind weitere Themen relevant, z.B.:

  • Beregnung landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen,
  • Anlage von Eigenverbrauchertankstellen,
  • Einbau von Recyclingmaterial zur Platzbefestigung (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Bodenschutz),
  • Lagerung von Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln,
  • Verwertung von Klärschlämmen,
  • Herstellung von Aufstellflächen für Topfpflanzen (siehe Merkblatt).

Einige Ausnahmefälle bedürfen jedoch der behördlichen Erlaubnis nicht. Vor einer Antragstellung wird daher empfohlen, bei der Unteren Wasserbehörde nachzufragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.

Unter Dokumente finden Sie zu den einzelnen Vorhaben noch genauere Informationen und Antragsformulare.

Gebühren

Die verschiedenen Erlaubnis-  oder  Genehmigungsbescheide sind gebührenpflichtig. Die unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner geben Ihnen gerne Auskunft darüber.

Form der Antragstellung

Sie können die Anträge online stellen oder den herkömmlichen pdf-Antrag ausdrucken, ausfüllen und per Post schicken. Wenn Sie den Online-Antrag ausfüllen, werden Sie gebeten, einige Planunterlagen momentan noch per Post nachzureichen. Die Informationen dazu finden Sie in den Online-Anträgen.

Wir empfehlen Ihnen die Verwendung der Online-Anträge