Im Fachbereich 1 „Zentrale Verwaltung“ werden z.B. in der Abteilung 1.1 alle Aufgaben rund um das Personal bearbeitet, wie zum Beispiel Stellenausschreibungen, die Betreuung von Auszubildenden, Fortbildung der Beschäftigten und Beihilfeabrechnungen.
Aber auch weitere sogenannte Querschnittsaufgaben für die gesamte Verwaltung sind im Fachbereich 1 gebündelt. Hierzu gehören beispielsweise alle Zuständigkeiten des Kreistagsbüros, das Gebäudemanagement und die Materialbeschaffung, die Technikunterstützung für die Verwaltung sowie die Organisation. Für diese Aufgaben ist die Abteilung 1.2 Zentrale Dienste zuständig.
Zur Abteilung 1.3 "Schule und Kultur, Schwerbehindertenausweise" gehört die Schulaufsicht, die Betreuung der kreiseigenen Schulen und die Bearbeitung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Lehrerpersonal. Im Arbeitsbereich Schwerbehindertenausweise werden die Anträge nach § 69 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches bearbeitet (Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und weiterer gesundheitlicher Merkmale sowie Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises).
Außerdem gehören die Arbeitsgruppe Rechnungsprüfung und die Gleichstellung zum Fachbereich Zentrale Verwaltung.