Das Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitsuchende und ihre Familien, die durch die Jobcenter ausgezahlt wird.
Arbeitsuchende können Bürgergeld nach dem SGB II erhalten, wenn sie
- zwischen 15 und 65 Jahre alt sind bzw. ihr Renteneintrittsalter noch nicht erreicht
haben, - erwerbsfähig sind, d.h. mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
- hilfebedürftig sind, d.h. Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft vollständig
bestreiten können, - und in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Wie kann ich Bürgergeld beantragen?
Wenn Sie Bürgergeld in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Stadt-
oder Gemeindeverwaltung in Ihrem Wohnort stellen. In der nebenstehenden Liste finden Sie das zuständige Jobcenter im Kreis Kleve. Daneben können Sie Bürgergeld online beantragen.
Wichtiger Hinweis: Bürgergeld wird grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Wer einen Antrag auf Bürgergeld stellt, bekommt einen Bescheid von seiner Stadt- bzw.
Gemeindeverwaltung. Darin ist die Höhe der Leistungen angegeben. Die Höhe dieser Leistung bemisst sich unter anderem am Familienstand, an der Größe des Haushalts, an der Anzahl der Kinder, an den Unterkunftskosten aber auch am jeweiligen Einkommen und
Vermögen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem individuellen Bescheid haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Dieser ist in Ihrem Bescheid angegeben.
Was umfasst das Bürgergeld?
Unsere finanzielle Unterstützung umfasst verschiedene Bausteine, die den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer Familie sichern sollen. Dazu zählen:
- Regelbedarfe
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe
- Einmalbedarfe
- Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
Was umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Kleve können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Gefördert werden alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII - also Bürgergeld oder Sozialgeld - beziehen. Hinzu kommen Kinder von Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz erhalten.
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt. Für diese Kinder werden daher neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. So werden künftig die Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Nachhilfeunterricht und das Mittagessen in Schulen und Kindergärten bezahlt. Um die soziale und kulturelle Teilhabe in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit und Kunst zu fördern, werden Vereinsbeiträge, Kursgebühren und Ferienfreizeiten bis zu einem Betrag von 15,00 Euro im Monat übernommen.
Das Infoblatt informiert Sie weiterführend über die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Über den Online-Antrag (unter Downloads) können Sie Bildung und Teilhabe beantragen. Ergänzend finden Sie hier den Zusatzfragebogen auf Lernförderung und die Selbstauskunft für Anbieter von Lernförderung.
Allgemeine Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie darüber hinaus in der Weisung des Kreises Kleve.