Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-FFA)

Freiflächen-Photovoltaikanlage werden auf freien Fläche am Boden oder auf einem Gewässer installiert. Dieses sind meistens größere Photovoltaikanlagen.
Für die meisten Standorte einer PV-FFA ist eine Bauleitplanung der Kommune vor der Baugenehmigung notwendig. Bitte sprechen Sie das Planungsamt der Kommune an, ob eine Bauleitplanung oder eine Privilegierung nach Baugesetzbuch für den geplanten Standort einer Anlage vorliegt.
Bis zum Jahr 2030 sollen bundesweit 80 Gigawatt PV-FFA installiert sein. Um dieses zu erreichen, ist in den kommenden Jahren ein verstärkter Ausbau der PV-FFA erforderlich. Erste PV-FFA sind im Kreis Kleve bereits errichtet worden.
Weitere Information zur PV-FFA finden Sie auf den Internetseiten der NRW Energy4Climate. Der Link ist auf der rechten Seite zu finden.
Neben der reinen PV-FFA gibt es noch besondere Ausführungen
Solarkataster
Um einen ersten Überblick zu bekommen, ob eine Installation einer PV-Freiflächenanlage interessant ist, welche Kosten entstehen und wie wirtschaftliche eine Anlage ist, bietet das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW ein Solarkataster online an. Hier kann man für ein Vorhaben einen erste Abschätzung durchführen. Zusätzlich werden Angaben gemacht, welche jährlichen potenziellen Zuwendung an die Kommune zu erwarten sind. Hier geht es zum Solarkataster des LANUV