Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeiten will, benötigt vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Bescheinigung nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. 
Hierdurch wird sichergestellt, dass jeder weiß, wie er sich im Krankheitsfall zu verhalten hat. 
Eine mögliche Ansteckungsgefahr über die verarbeiteten Lebensmittel auf die Verbraucherinnen und Verbraucher soll auf diese Weise vermieden werden. 
Die Bescheinigung erhalten Sie durch das Gesundheitsamt nach einer mündlichen und schriftlichen Belehrung.

Das Gesundheitsamt bietet hierzu

  • Online-Belehrungen sowie 
  •  vereinzelt persönliche Belehrungen an der Nebenstelle des Gesundheitsamtes in Geldern an.

Wie funktioniert eine Online-Belehrung?

Das Gesundheitsamt des Kreises Kleve hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung hier.
  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  3. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf angerufen. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 10 Minuten vor dem Termin ein.
  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung)
  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  6. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
  7. Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden fünf Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
  11. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder zum Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an belehrungen-ifsg@kreis-kleve.de.
  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
  13. Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

Gibt es Versionen der Online-Schulung in anderen Sprachen?

Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderer Sprache wählen.

Was ist mit minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern?

Minderjährige Teilnehmer/innen müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.

Ich mache ein Schulpraktikum. Was muss ich tun?

Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt.

Wo kann ich mich zur Online-Belehrung anmelden?

Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: https://kle.gotzg.de 

Mir ist es nicht möglich, die Online-Belehrung digital durchzuführen. Was mache ich jetzt?

Vereinzelt werden noch Belehrungstermine vor Ort an der Nebenstelle des Gesundheitsamtes in Geldern, Boeckelter Weg 2, 47608 Geldern angeboten. 
Da nur eine begrenzte Anzahl an Terminen im Gesundheitsamt angeboten wird, möchten wir darum bitten, diese nur in Ausnahmefällen zu buchen. 

Eine Terminvereinbarung ist 

  • online oder
  • telefonisch bei den genannten Ansprechpartnerinnen 

möglich.

Zum Belehrungstermin ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Zudem ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € bar zu entrichten.