Die Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hähnchen und Puten) sind verpflichtet, halbjährlich Tierzahlen und eingesetzte Antibiotikaanwendungen in der Antibiotikadatenbank in HIT zu melden.
Aus den Meldungen ermittelt die Antibiotikadatenbank für jeden Betrieb und jede Nutzungsart eine individuelle betriebliche Therapiehäufigkeit.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der Tierhalter prüft, ob durch seine Meldungen Plausibilitätsfehler entstanden sind und diese ggfs. beseitigt. Anderenfalls kann die betriebliche Therapiehäufigkeit evtl. gar nicht oder falsch ermittelt werden.
Der Tierhalter/Die Tierhalterin muss sich nun mit den veröffentlichten bundesweiten Kennzahlen vergleichen.
Liegt der Betrieb über der Kennzahl 1, muss zusammen mit dem Tierarzt/der Tierärztin die Ursachen dafür ermittelt und Maßnahmen ergriffen werden, die zur Reduzierung der Antibiotikaanwendung führen.
Liegt der Betrieb über der Kennzahl 2, muss zusammen mit dem Tierarzt/der Tierärztin innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der bundesweiten Kennzahlen ein schriftlicher Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeitet werden und dieser der Abteilung Veterinärangelegenheiten unaufgefordert vorgelegt werden. Die Behörde prüft den Plan und kann ggfs. Änderungen anordnen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen verlangen. Im Extremfall könnte sie das Ruhen der Tierhaltung anordnen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LANUV.