Pflegebedarfsplanung

Nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) sind die Kreise verpflichtet, im Abstand von längstens 2 Jahren einen Pflegebedarfsplan aufzustellen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen in den Vordergrund zu rücken und die kommunale Planungs- und Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Diese Aufgabe wird vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung der Menschen in Deutschland immer wichtiger.

Der Kreistag hat am 07.12.2023 die Fortschreibung des Pflegebedarfsplanes für den Kreis Kleve zum Stand 31.12.2022 beschlossen, nachdem die Planfortschreibung zuletzt durch den Kreis Kleve zum Stand 31.12.2020 erfolgte.

Die Kreisverwaltung Kleve beobachtet fortlaufend die demografischen Entwicklungen und den Pflegemarkt. Die Ergebnisse dieser Marktbeobachtung dienen der kontinuierlichen Fortschreibung der Pflegeberichterstattung, die den politischen Gremien im Kreis Kleve regelmäßig als Entscheidungshilfe dient.

Die Erkenntnisse im fortgeschriebenen Bericht dürften demnach sowohl für zahlreiche Organisationen, Einrichtungen und sonstige Aufgabenträger als auch für Menschen, die sich mit der gesellschaftlichen Entwicklung beschäftigen, interessant und informativ sein.

Der Pflegebedarfsplan steht allen Interessierten hier zum Download zur Verfügung.