Beihilfen sind Kostenbeteiligungen des Dienstherrn im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu Aufwendungen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen für seine Bediensteten und Versorgungsempfänger sowie deren Angehörige.
Die Beihilfestelle des Kreises Kleve ist zuständig für:
- Aktive Bedienstete des Kreises Kleve (insbesondere Beamtinnen und Beamte sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Kreises Kleve (ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie deren Hinterbliebene)
- Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis Kleve sowie deren Angehörige
- Polizistinnen und Polizisten der Kreispolizeibehörde KLeve sowie deren Angehörige
Nutzung der volldigitalen Verfahrenssoftware „BeihilfeNRWplus“
Seit dem 01. Dezember 2019 wird das innovative volldigitale Fachverfahren „BeihilfeNRWplus“ in der Beihilfestelle des Kreises Kleve eingesetzt.
Ab diesem Zeitpunkt werden alle Anträge, Belege und sonstiger Schriftverkehr elektronisch in der Zentralen Scanstelle des Landes Nordrhein-Westfalen in Detmold erfasst und der Beihilfestelle des Kreises Kleve über eine hoch gesicherte Datenleitung online zur Verfügung gestellt.
Die Beihilfesachbearbeitung verbleibt in der gewohnten Qualität bei der Beihilfestelle des Kreises Kleve. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Beihilfestelle stehen nach wie vor bei Bedarf beratend zur Verfügung.
Folgende Änderungen ergeben sich für die Antragstellung und den sonstigen Schriftverkehr mit der Beihilfestelle:
Neue Postanschrift für Beihilfeangelegenheiten
Seit dem 01.12.2019 sind die komplett ausgefüllten und unterschriebenen Beihilfeanträge mit den dazugehörigen kopierten Belegen sowie der sonstige Schriftverkehr mit Beihilfebezug an die Zentrale Scanstelle des Landes NRW in Detmold zu schicken. Die Postanschrift lautet:
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
Neue Antragsformulare
Die neuen Antragsformulare, die bereits mit dieser Adresse versehen sind, finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik Downloads.
Verwenden Sie bitte ausschließlich diese neuen, landeseinheitlichen Antragsvordrucke, da nur so eine maschinelle Lesbarkeit und Zuordnung Ihrer Unterlagen sichergestellt werden kann. Zwei Antragsformulare stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kurzantrag: Sofern sich seit Ihrer letzten Antragstellung keine Änderungen ergeben haben, können Sie den Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe verwenden.
- Langantrag: Bei Änderungen verwenden Sie bitte ausschließlich den längeren Antrag. So informieren Sie die Sachbearbeitung über die eingetretenen Änderungen.
- Sofern Sie Pflegeaufwendungen geltend machen, füllen Sie bitte zusätzlich die Anlage „Pflege“ aus und reichen diese zusammen mit einem Kurz- oder Langantrag ein.
Leider ist es aus technischen Gründen nicht möglich, von Ihnen persönlich eingescannte Belege zu verarbeiten, da das Erfassungsprogramm der Scanstelle auf die Hochleistungsscanner aus Detmold abgestimmt ist. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.
Wichtige Hinweise zum Verfahren
- Ihre persönliche Beihilfenummer – diese können Sie dem letzten Beihilfebescheid entnehmen – muss auf jedem Antrag und auf jedem Schreiben an die Beihilfestelle angegeben werden.
- Schriftverkehr, der sich nicht auf die Belegabrechnung bezieht (z. B. Heil- und Kostenpläne, Anträge auf Genehmigung einer Rehabilitationsmaßnahme, Widersprüche), ist ebenfalls an die Zentrale Scanstelle Beihilfe zu richten. Dieser Schriftverkehr ist nicht mit dem Kurz- oder Langantrag einzureichen, sondern formlos, jedoch stets unter Angabe der Beihilfenummer, da ansonsten Ihr Schriftstück in Detmold nicht zugeordnet werden kann. Ein entsprechendes Formular, das diesen Schriftverkehr erleichtert, finden Sie ebenfalls auf dieser Seite unter der Rubrik Downloads oder erhalten es über Ihre Beihilfestelle.
- Da Ihre Belege elektronisch eingelesen werden, ist es dringend erforderlich, dem Beihilfeantrag nur Kopien oder Zweitschriften beizufügen. Kopieren Sie bitte stets nur einen Beleg auf ein Blatt. Ein Rückversand von eingereichten Originalbe-legen erfolgt nicht mehr. Ihre Pflicht, Belege drei Jahre lang aufzubewahren, entfällt mit der Einführung der elektronischen Erfassung.
- Fügen Sie Ihre Belege dem Antrag bitte lose bei. Heften, klammern oder kleben Sie Ihre Belege nicht an den Antrag. Bitte verzichten Sie auf den Gebrauch von Laschen oder Folienhüllen und fügen Sie keine Briefmarken oder frankierte Rückumschläge bei. Ehegatten mit jeweils eigenem Beihilfeanspruch reichen ihre Beihilfeanträge bitte in separaten Umschlägen ein..
Beihilfe NRW App für eine digitale Beihilfeantragstellung
Mit der Beihilfe NRW App haben Sie seit dem 01.01.2020 die Möglichkeit Ihre Beihilfeanträge digital zu stellen und Fotos der Belege mit einem mobilen Endgerät (Smartphone, Tablet) verschlüsselt an die Zentrale Scanstelle Beihilfe in Detmold zu übermitteln. Damit entfällt ein Verschicken der Papiere per Post. Weitere Informationen zur Beihilfe NRW App finden Sie unter Downloads.