Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen im Bundesgebiet fahren.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Fällen Ausnahmen genehmigen.
Auf dieser Seite finden Sie das Antragsformular für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
Gebührenrahmen
Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot: 25,00€ zu 200,00€