Nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt beantragen Sie den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.
Neben den mitzubringenden Unterlagen für die einzelnen Aufenthaltstitel müssen Sie in der Lage sein, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich zu verständigen, dass heißt Sie sollten auf die Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde antworten können.
Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. Ob und wenn ja, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, wird im Beratungsgespräch festgestellt werden können.
Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen richten sich nach der Aufenthaltsverordnung. Auch diese können Sie für Ihren Antrag im Beratungsgespräch erfahren.
Weitere Informationen zur Beantragung/Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten Sie hier. Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitels vorher einen Termin mit der Ausländerbehörde. Sie haben die Möglichkeit, das nachstehende Kontaktformular für Terminanfragen zu nutzen.
Wegen der längeren Bearbeitungsdauer beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Termin bei der Ausländerbehörde!
Die Aufenthaltstitel werden in der Regel in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt. Der eAT wird für jeden Drittstaatsangehörigen, das heißt auch für Säuglinge und Kinder ausgestellt. Ab dem 6. Lebensjahr ist zur Erfassung der biometrischen Daten immer ein persönlicher Besuch der antragstellenden Person bei der Ausländerbehörde erforderlich. Ein zweiter Besuch ist für das Abholen des elektronischen Aufenthaltstitels erforderlich.
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie hier.
Sie möchten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen? Einen entsprechenden Antrag und weitere Informationen finden Sie hier.
Kontaktformular
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Voraussetzungen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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befristete Aufenthaltserlaubnis |
Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. |