Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Kleve, Fortschreibung von 2023 bis 2027
Der Kreis Kleve sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) nach den bundes- und landesrechtlichen Normen.
In Nordrhein-Westfalen herrscht eine zweigeteilte Zuständigkeit der örE. Die Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden umfasst die Sammlung der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle sowie deren Beförderung zu Abfallentsorgungsanlagen oder Müllumschlagstationen, soweit diese vom Kreis oder in dessen Auftrag betrieben werden. Weiterhin obliegt den kreisangehörigen Kommunen auch die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von erforderlichen Straßenpapierkörben sowie die Einsammlung von fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfällen. Die Kreise sind demgegenüber verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur sonstigen Verwertung und zur Beseitigung von Abfällen zu ergreifen. Zudem sind sie für die Standortfindung, Planung, Errichtung und Erweiterung, Um- und Nachrüstung sowie den Betrieb der zur Entsorgung ihres Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen zuständig.
Um Interessierten die Möglichkeit zu geben einen Einblick in den Stand und die Zukunft bzw. die Entwicklung der öffentlichen Abfallentsorgung zu gewinnen, sind die örE verpflichtet für ihr Gebiet ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen, fortzuschreiben und zugänglich zu machen.
Das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept wurde von der Kreis-Kleve-Abfallwirtschaftsgesellschaft (KKA GmbH) für den Kreis Kleve erstellt. Es gibt eine aktuelle Übersicht über den Stand und die Ausrichtung der Abfallentsorgung im Kreis Kleve.