Heilpraktikerprüfung

Grundsätzlich ist die Ausübung der Heilkunde approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. 

Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Heilkunde eine Erlaubnis als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Heilkundeerlaubnis zu erhalten?

Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber müssen 

  • mindestens 25 Jahre alt sein,

  • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,

  • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können,

  • eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können und 

  • eine Kenntnisprüfung (schriftliche und mündlich/praktische Prüfung) durch das zuständige Gesundheitsamt bestehen.

Wer führt die Kenntnisprüfungen durch?

Ab 2024 wird für Personen, die Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Kleve haben, die Bearbeitung der Anträge auf Erteilung einer 

  • allgemeinen Heilpraktikererlaubnis, sowie 

  • für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis (mit Ausnahme der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie)

vom Gesundheitsamt des Kreises Kleve übernommen. 

Anmeldungen für die Prüfungstermine im Oktober 2024 können online eingereicht werden.

Für nicht im Kreis Kleve ansässige Bewerber besteht eine Zuständigkeit, wenn Antragstellerinnen oder Antragsteller beabsichtigen, ihren Beruf im Kreis Kleve auszuüben. Diese Absichtserklärung muss hinreichend konkret sein. Jeder Antrag wird daraufhin im Einzelfall geprüft.

Zuständigkeit für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

Die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie aus dem Kreis Kleve erfolgt auf Grund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Verlinkung) vom 09.11.2011 von der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Wann finden die Kenntnisprüfungen im Kreis Kleve statt?

Die schriftlichen Kenntnisprüfungen finden im Kreis Kleve zweimal jährlich im

  • März (jeweils am 3. Mittwoch) und 

  • Oktober (jeweils am 2. Mittwoch) statt. 

Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung folgt zeitnah die mündliche/ praktische Prüfung.

Wo können sich Bewerberinnen und Bewerber zur Kenntnisprüfung anmelden?

Bitte melden Sie sich vorzugsweise online an.

Geben Sie bei der Anmeldung bitte auch einen Wunschtermin an (insbesondere dann, wenn Sie nicht zum nächstmöglichen Termin geprüft werden möchten). 

Welche Unterlagen sind durch die Bewerberinnen und Bewerber nachzuweisen?

Wichtiger Hinweis: 

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen reichen Sie bitte erst nach offizieller Anmeldung und Erhalt des Informationsschreibens ein. 

Bitte beachten Sie, dass einige Unterlagen (behördliches Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung) zu Prüfungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein dürfen.

Bitte reichen Sie keine Mappen oder Hefter ein. Bitte senden Sie Originale nur zu, sofern Sie diese nicht zurück benötigen.

Beizubringende Unterlagen:

  • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf

  • Fotokopie des Personalausweises 

  • ärztliche Bescheinigung (Gesundheitszeugnis)

  • ein Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer deutschen Behörde“ (Belegart O). Das Führungszeugnis soll an den Kreis Kleve, Abt. 5.3, Nassauerallee 16,47533 Kleve gesandt werden. Als Verwendungszweck ist „53-25-24 (HeilprG)“ anzugeben.
    Das behördliche Führungszeugnis ist bei dem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen. 
    Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass das richtige Führungszeugnis der Belegart O beantragt wird und Sie dem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt auch die o.a. vollständige Empfängeradresse des Kreises Kleve und den o.a. Verwendungszweck mitteilen. Führungszeugnisse einer falschen Belegart werden nicht anerkannt.

  • beglaubigter Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss mindestens einer Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss (eine Beglaubigung kann, wie auch die Beantragung des Führungszeugnisses, bei dem jeweiligen Bürgerservice vorgenommen werden.)

  • Erklärung in Bezug auf anhängige Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen

Wie ist der weitere Verfahrensablauf nach einer Anmeldung?

Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und sollte mindestens 5 Monate vor Prüfungsbeginn erfolgen. Nach Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. 

Ein Informationsschreiben mit einer Auflistung aller für die Anmeldung einzureichenden Unterlagen wird Ihnen ca. 3 Monate vor der Prüfung zugesandt. Diesem Schreiben wird ein Gebührenbescheid (Vorschussgebühr:  derzeit 490,00 €) beiliegen. 

Erst nach Eingang der Gebühr und aller geforderten Unterlagen erhalten Sie eine bindende Anmeldebestätigung

Wie hoch sind die Gebühren?

Für die Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung und die Entscheidung über die Erlaubniserteilung werden folgende Verwaltungsgebühren nach dem Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben:

210,00 €

 

schriftliche Überprüfung

90,00 €

 

mündliche Überprüfung

60,00 €

 

Erlaubniserteilung

45,00 €

 

Ablehnung der Erlaubniserteilung

40,00 €

 

Rücknahme des Antrags durch antragstellende Person

40,00 €

 

Terminverschiebung auf Wunsch der antragstellenden Person

ca. 100,00 €

 

Aufwandsentschädigung für die an der mündlichen Überprüfung mitwirkenden Beisitzerinnen und Beisitzer

Die Vorschussgebühr in Höhe von derzeit 490,00 € wird nach der Anmeldung und Erhalt des Informationsschreibens fällig.

Die endgültigen Verwaltungsgebühren und Auslagen werden mit der abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag festgesetzt. Gegebenenfalls überzahlte Beträge werden erstattet.