Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen eines Schutzhelmes erteilen.

Voraussetzungen:

  • Das Anlegen des Gurtes oder das Tragen des Schutzhelmes ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. In einem solchen Fall muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf dieser Seite.
  • Wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt, kann eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht erfolgen.

Gebührenrahmen

Befreiung von der Gurt- & Helmpflicht: 11,00€

Für Personen mit Schwerbehindertenausweis: 0,00€