Einzel- und Versandhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Bestimmte Arzneimittel dürfen auch außerhalb von Apotheken verkauft werden. 
Diese werden als sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel bezeichnet. 
Welche Arzneimittel das sind, ist in der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel näher bezeichnet.
Freiverkäufliche Arzneimittel werden im Einzelhandel z.B. in Drogeriemärkten, Bioläden, Reformhäusern und Supermärkten sowie auch in Webshops angeboten.