Verbraucherzentrale NRW - Tipp - Ärztliche Zweitmeinung vor geplanter Operation

Ärztliche Zweitmeinung vor geplanter Operation: So nutzt man sie richtig

Eine zweite Meinung einzuholen ist gerade in medizinischen Fragen oft sinnvoll. Was viele nicht wissen: Für einige Operationen gibt es dafür ein zertifiziertes Verfahren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung für eine Operation gut abgewogen und auf Basis der aktuellen medizinischen Wissensstandes getroffen wird wie
er auch in sogenannten Leitlinien definiert ist. „Für bestimmte Eingriffe gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung durch besonders qualifizierte medizinische Fachleute”, erklärt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Diese Kassenleistung gilt beispielsweise vor einer Gebärmutterentfernung, vor Gelenkspiegelungen an der Schulter, vor dem Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks, eines Herzschrittmachers oder vor einer geplanten Amputation beim diabetischen Fußsyndrom. Die Liste wird stetig erweitert. Nun zählt auch der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks dazu, eine der häufigsten Operationen in Deutschland. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt das Verfahren.

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