Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis oder der Wiederzuerkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag stellen Sie bitte beim Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde im Kreis Kleve oder nutzen Sie gerne den Onlineantrag auf dieser Seite. Im Rahmen der Online-Antragstellung zahlen Sie mit ePayment, müssen danach den Antrag noch ausdrucken und mit persönlicher Unterschrift und Nachweisen an die Kreisverwaltung schicken. Wie alles funktioniert, wird im Online-Antrag erklärt.
Sollte eine Sperrfrist ausgesprochen worden sein, kann der Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung die Wirkung, dass Sie von der ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gebrauch mehr machend dürfen. Die Fahrerlaubnis wird mit Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder wirksam.
Im Rahmen der Neuerteilung oder Wiederzuerkennung des Rechts ist die Kraftfahreignung (körperlich, geistig und charakterlich) zu überprüfen.
Bei einigen Eignungszweifeln ist die Beibringung von Gutachten durch amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung vorgeschrieben. Die Beibringung eines Gutachtens wird schriftlich angeordnet. Dieses kommt u.a. in Betracht
- bei einem wiederholten Entzug
- bei einer wiederholten Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr
- bei einer erstmaligen Alkoholauffälligkeit mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr
- bei dem Verdacht auf Alkoholmissbrauch
- bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen
- bei Straftaten, die Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bieten
- bei Eignungszweifeln im Zusammenhang mit Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgebrauch
- bei einer Entziehung aufgrund von Eintragungen beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mit mindestens 8 Punkten
- bei einer wiederholten Cannabisauffälligkeit im Straßenverkehr
- bei dem Verdacht auf Cannabismissbrauch
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat hierzu Informationen zusammengetragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Seite Führerschein. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Voraussetzungen
Antragsunterlagen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis
1. Für die Klassen AM, A, B, L und T
- ein biometrisches Lichtbild
- Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
- Führungszeugnis (bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (falls noch nicht vorliegend)
2. für die Klassen C1, C, D1 und D
- ein biometrisches Lichtbild
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
- Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (gilt nur für die Klasse D1 und D)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen)
Antragsunterlagen für die Wiederzuerkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen
Kopie Ihres ausländischen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Kopie des Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - zu beantragen bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt. Eine Antragstellung ist auch beim Bundesamt für Justiz möglich (www.bundesjustizamt.de)