Bauabfälle getrennt halten und gefährliche Baustoffe nicht übersehen
Abfälle aus dem Um- oder Rückbau von Gebäuden werden – sofern keine gefährlichen Stoffe enthalten sind – nicht mehr wie vor vielen Jahren deponiert, sondern einer Verwertung oder Wiederverwendung zugeführt. Um eine hohe Qualität der recycelten Materialien zu erreichen, müssen bei allen Baumaßnahmen die verschiedenen Baustoffe durch geeignete Rückbaumaßnahmen getrennt ausgebaut und entsorgt werden. Dies gilt insbesondere für Metalle, Glas, Kunststoffe, Holz, Dämmmaterial, Baustoffe auf Gipsbasis, Ziegel, Beton und Fliesen und Keramik (§ 8 Gewerbeabfallverordnung.).
Vor dem Abbruch ist aber besonders auf schadstoffhaltige Baustoffe (z.B. Holz mit Holzschutzmitteln, Asbest, alte Mineralwolle, Gussasphalt, PCB-haltige Klebstoffe und Dichtungsmassen, Nachtspeicheröfen etc.) zu achten. Solche Materialien müssen von unbelasteten Materialien getrennt ausgebaut und als gefährliche Abfälle entsorgt werden.
Eine Zusammenstellung und Bewertung von Baustoffen mit Beispielen und Bildern ist hier zu finden:
https://www.lfu.bayern.de/abfall/schadstoffratgeber_gebaeuderueckbau/index.htm
https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2021-12/flyer_gebaeuderueckbau.pdf
Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen und Regelungen, die rund um Abbruch und Abfallentsorgung hilfreich und zu beachten sind, findet sich im Downloadbereich.
Hinweis
Vor einem Abbruch ist beim zuständigen Bauamt zu klären, ob hierfür eine baurechtliche Genehmigung oder eine Anzeige erforderlich ist.
Aufbereitung und Verwertung von Bauschutt
Bauschutt kann als Ersatzbaustoff wiederverwendet werden, muss dafür aber aufbereitet, d.h. frei von Fremdstoffen, z.B. zu Schotter zerkleinert und güteüberwacht werden.
Wenn der Bauschutt nicht zu einer externen Aufbereitungsanlage abtransportiert, sondern mit einer mobilen Brechanlage vor Ort aufbereitet werden soll, muss deren Aufstellung und Inbetriebnahme der Bodenschutz- und Abfallbehörde des Kreis Kleve unverzüglich mitgeteilt werden. Ein Vordruck für die Anzeige findet sich im Downloadbereich.
Wenn das aufbereitete Material eingebaut werden soll, müssen die Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung beachtet werden. Die Verwendung von Ersatzbaustoff aus Bauschutt ist generell nur bei technischen Bauwerken wie Straßen, Wegen oder Gebäuden zulässig.
Weitere Informationen zu Güteüberwachung und Verwendung von Ersatzbaustoffen sind HIER (link zu Kapitel „Ersatzbaustoffe“) zu finden.
Verwertung von Bodenaushub
Der Boden ist nicht nur Baugrund und Baustoff, sondern erfüllt wichtige Funktionen im Naturhaushalt als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Filterung und Speicherung von Wasser und für den Anbau von Lebens- und Futtermitteln.
Wenn bei Baumaßnahmen anfallender Bodenaushub verwertet werden soll, gibt es unterschiedliche Anforderungen – je nachdem ob die Verwendung als Baustoff in Bauwerken (siehe „Verwendung von Ersatzbaustoffen“) geplant ist, oder ob der Boden natürliche Funktionen in Grün- und landwirtschaftlichen Flächen oder als Verfüllung von Abgrabungen erfüllen soll (siehe Kapitel „Bodeneinbau auf Garten-, Grün- und Landwirtschaftsflächen“).