Bodenerosion

Bodenerosion, also der Abtrag von Boden durch Wind oder Wasser, ist ein natürlicher Vorgang, der aber bei erheblichen Mengenabträgen als schädliche Bodenveränderung anzusehen ist. Sofern der Boden ganzjährig mit einem geschlossenen Pflanzenbewuchs bedeckt ist, tritt tatsächliche Erosion, selbst bei starkem Geländegefälle, starken Niederschlägen oder Wind und erosionsanfälligen Bodenarten, meist nur unwesentlich auf. 

Durch die Bodennutzung, z.B. durch Nutzpflanzenanbau, können aber Bedingungen geschaffen werden, die in Zusammenspiel mit den o.g. natürlichen Faktoren dazu führen, dass doch starke Bodenerosion auftreten kann.  Die wichtigsten bewirtschaftungsbedingten Einflussfaktoren sind die Struktur unserer Kulturlandschaft, die angebaute Kulturart bzw. die Fruchtartenwechsel, und die Bodenbearbeitung.

Informationen über die Erosionsgefährdung von landwirtschaftlich genutzten Flächen erteilt die Landwirtschaftskammer.

Bei ungünstigen Rahmenbedingungen kann z.B. durch starke Regenfälle Boden abgespült werden, und somit wertvoller fruchtbarer Boden verloren gehen. Aber auch Straßen, Gebäude, Gewässer oder die Kanalisation können erheblich verschmutzt und geschädigt werden.

Wenn die Bodenerosion eine bestimmte Größenordnung übersteigt, stellt die Untere Bodenschutzbehörde Überprüfungen an und kann – bei landwirtschaftlich genutzten Flächen in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Rheinland  – weitere Untersuchungen und die Umsetzung von Gegenmaßnahmen fordern. 

Die Landwirtschaftskammer bietet allgemein umfangreiche Beratungen zur „guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft“, bei deren Umsetzung Erosionsereignisse soweit möglich verhindert werden sollen. Dabei ist auch die Landeserosionsschutzverordnung NRW zu beachten.