Anspruchsberechtigte:
Einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben Personen, wenn sie nicht nur vorrübergehend geistig, seelisch und/oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Antragstellung:
Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe können Sie u. a. bei den Trägern der Eingliederungshilfe stellen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Landschaftsverbände (Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Westfalen-Lippe) sowie die Kreise und kreisfreien Städte. Vereinfacht dargestellt ergeben sich folgende Zuständigkeiten:
Zuständigkeit Kreis Kleve | Zuständigkeit LVR | |
Hilfen bis zum Beginn der Schulausbildung |
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Hilfen ab Beginn der Schulausbildung |
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Hilfen ab Beendigung der Schulausbildung |
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Grundsätzlich ist ein Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen schriftlich zu stellen.
Hierzu können Sie das Antragsformular nutzen.
Generell handelt es sich bei der Eingliederungshilfe um eine nachrangige Leistung, d. h. sie wird nur gewährt, wenn keine oder keine ausreichenden Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern, z. B. Kranken- oder Pflegekassen geltend gemacht werden können.
Einige Leistungsangebote, dazu gehören insbesondere Leistungen der Sozialen Teilhabe, sind zudem einkommens- und vermögensabhängig.
Zur Prüfung Ihres Antrags werden eine Vielzahl von weiteren Unterlagen benötigt, u. a. aktuelle ärztliche Befunde und ggf. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises. Diese Unterlagen können Sie in Kopie bereits Ihrem Antrag beifügen.
Für weitere Einzelheiten oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrags wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter/innen oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für eine persönliche Vorsprache.
Beratung:
Für eine individuelle Beratung können verschiedene Beratungsstellen in Anspruch genommen werden:
Kreissozialamt des Kreises Kleve:
Bitte wenden Sie sich telefonisch an die genannten Kontaktpersonen oder vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache.
Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) und Sozialpsychiatrische Zentren (SPZ):
Die KoKoBe sowie die Sozialpsychiatrischen Zentren sind wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Sie leisten individuelle Beratung zum selbstständigen Leben.
Die KoKoBe beraten Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie deren Angehörige und Bezugspersonen.
http://www.kokobe-kreis-kleve.de/
Sozialpsychiatrische Zentren unterstützen im Wesentlichen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
SPZ Kleve
am St.-Antonius-Hospital
Albersallee 5-7
47533 Kleve
Tel.: 02821 4907393
https://www.kkle.de/vorsorge-reha/sozialpaediatrisches-zentrum-spz
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB):
Mit dem Bundesteilhabegesetz hat die Bundesregierung ein Netz neuer Beratungsstellen eingerichtet, die unabhängig von Leistungsträgern oder konkreten Anbietern arbeiten: die sogenannte Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
https://kleve.paritaet-nrw.org/was-wir-machen/teilhabeberatung/
Landschaftsverband Rheinland: