Verbraucherzentrale NRW - Tipp - Sicheres Feuerwerk

Verbraucherzentrale NRW rät zu einem umsichtigen Umgang mit Raketen, Böllern und Co.

Vom 28. bis einschließlich 31. Dezember 2024 ist der Verkauf von Feuerwerks-Artikeln für Silvester offiziell erlaubt. Immer wieder kommt in der Neujahrsnacht zu Unfällen mit Böllern und Raketen. „Deshalb ist es ratsam, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und dabei besonders vorsichtig zu sein. Zudem dürfen pyrotechnische
Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Mit folgenden Tipps geht das Knall- und Lichtspektakel sicher und vielleicht auch etwas nachhaltiger über die Bühne.

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