Die Verbraucherzentrale NRW rät, bei einem Wintereinbruch Bürgersteige und Zufahrten zu räumen und Versicherungen zu prüfen
Zu Weihnachten oder für Schneeballschlachten wünschen ihn viele herbei, aber wer ein Haus mit Zufahrt hat oder mit dem Auto fährt, ist meist weniger begeistert von Schneefall. Denn dann kommt man auf den Straßen schlecht voran und muss obendrein Bürgersteige freischaufeln. Auch wenn Klimamodelle milde Winter für Europa vorhersagen, können durch bestimmte Wetterphänomene weiterhin kalte Temperaturen und Schnee und Eis auftreten. Deshalb erinnert die Verbraucherzentrale NRW an die Räum- und Streupflicht, die für Eigentümer: innen gilt, aber auch Mieter:innen treffen kann. Bürgersteige und Zufahrten müssen in der Regel von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends frei sein. „Wer diese Pflicht auf Mieter:innen überträgt, muss das im Mietvertrag vereinbaren“, erklärt Elke Weidenbach, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
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