Verbraucherzentrale NRW - Tipp - Neuregelung Amalgamfüllungen

Das Ende für Amalgam – fast

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was das Verbot ab 2025 für Kosten und Art der Behandlung bedeutet

Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat einen Anspruch auf eine Füllung ohne Zuzahlung. Diese Kassenleistung ist die Basistherapie bei Karies, sie besteht im Seitenzahnbereich bisher aus Amalgam. Ab 1. Januar 2025 ändert sich das. Denn dann tritt aus Gründen des Umweltschutzes in der EU ein Amalgam-Verbot in Kraft. Amalgamfüllungen enthalten Quecksilber, und dieses giftige Metall soll komplett aus der Umwelt entfernt werden, ein direktes Schadensrisiko im Mund gibt es aber nicht. Deshalb betrifft das Verbot ausschließlich neue Füllungen. Wer bereits Amalgamfüllungen hat, für den ändert sich nichts. Für Kinder unter 15 Jahren sowie für schwangere und stillende Frauen sind Amalgamfüllungen bereits seit 2018 verboten. Nun ist auch geklärt, welche Füllungsarten das Amalgam ersetzen. Zahnärzteschaft und Krankenkassen haben sich auf bestimmte Kunststofffüllungen als Kassenleistung festgelegt.

Mehr Infos im rechten Bereich unter Downloads.