10.601 Unterschriften sind für ein Bürgerbegehren zum „Nationalpark Reichswald“ erforderlich
Im Nachgang zur Entscheidung des Kreistags, sich nicht am Verfahren des Landes NRW zu beteiligen, hat der Kreis Kleve die notwendigen Quoren ermittelt.
Kreis Kleve – In seiner Sitzung am 23. April 2024 hat der Kreis Klever Kreistag mit einfacher Mehrheit entschieden: Der Kreis Kleve beteiligt sich NICHT am künftigen weiteren Verfahren des Landes NRW zur Findung eines zweiten Nationalparks ‒ also gegen eine Bewerbung des Reichswalds.
Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens möchten diese Entscheidung revidieren. Im Nachgang zur Kreistagssitzung hat die Verwaltung daher die dazu notwendigen Quoren geprüft. Für ein Bürgerbegehren sind 10.601 gültige Unterschriften erforderlich. Dabei dürfen sich alle Wahlberechtigen einer Kommunalwahl in die Unterschriftenlisten eintragen ‒ also alle EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Erstwohnsitz in einer der Kommunen im Kreis Kleve ab einem Alter von 16 Jahren. Die Initiative hat dazu drei Monate nach der Entscheidung des Kreistags Zeit.
Sollten die genannten Unterschriften zusammenkommen, kommt ein Bürgerentscheid zustande, wenn der Kreistag dem Bürgerbegehren nicht entspricht. Dabei sind ebenfalls alle EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Erstwohnsitz in einer der Kommunen im Kreis Kleve ab einem Alter von 16 Jahren abstimmungsberechtigt. Um die Entscheidung des Kreistags zu revidieren und eine Bewerbung um einen „Nationalpark Reichswald“ anzustoßen, reicht eine einfache Mehrheit im Bürgerentscheid aus. Allerdings muss die Zahl der abgegebenen Ja-Stimmen mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten umfassen. Die genaue Anzahl der notwendigen Ja-Stimmen steht aktuell nicht fest und wird erst zu einem Stichtag ermittelt werden. Ausgehend von den Wahlberechtigten bei der letzten Kommunalwahl würde die benötigte Anzahl an Ja-Stimmen rund 39.750 betragen.