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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

03.06.2024

Bei Auslandsreisen an die Medikamenten-Bescheinigung denken

Das Gesundheitsamt Kreis Kleve erinnert daran, bei Reisen rechtzeitig die nötigen Formulare für verschreibungspflichtige Medikamente zu beantragen. Die Ausfuhr von Cannabis bleibt verboten, für medizinisches Cannabis ist ebenfalls ein Nachweis erforderlich.

Kreis Kleve – Am 8. Juli 2024 starten die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen ‒ und damit verbunden für viele Menschen auch die Reisezeit. Wenn verschreibungspflichtige Medikamente ins Ausland mitgenommen werden, sollte eine aktuelle Bescheinigung der Ärztin bzw. des Arztes mitgeführt werden. Darauf weist das Gesundheitsamt des Kreises Kleve hin. Bei Reisen in das fremdsprachige Ausland sollte diese zudem in englischer Sprache verfasst sein. Dies kann helfen, bei einer möglichen Zollkontrolle Missverständnisse zu vermeiden.

Wer auf die Einnahme von Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, oder auf medizinisches Cannabis angewiesen ist, muss bei Auslandsreisen eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, die durch das Gesundheitsamt beglaubigt wurde. Unter das Betäubungsmittelgesetz fallen zum Beispiel auch Medikamente gegen Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität (ADHS).

Da Cannabis in den meisten „Schengen-Staaten“ und vielen anderen Ländern zu den Betäubungsmitteln zählt, ist weiterhin für Auslandsreisen die Mitnahme einer entsprechenden Bescheinigung erforderlich. Ebenso gilt in Deutschland weiterhin, dass die Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhr von Cannabis ohne Erlaubnis bzw. beglaubigte Bescheinigung verboten ist.

Bei einer Reise in einen Staat des Schengener Abkommens wird hierzu eine spezielle Bescheinigung nach amtlichem Formblatt durch die Arztpraxis ausgestellt. Bei einer Reise außerhalb des Schengen-Raumes wird empfohlen, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien für Reisende des International Narcotics Control Board (INCB), mitzuführen. Da es keine internationalen Abstimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln und Cannabis-Arzneimitteln gibt, wird dringend empfohlen, frühzeitig Kontakt zu den diplomatischen Vertretungen des Reiselandes in Deutschland aufzunehmen und sich dort über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren.

Die entsprechende ärztliche Bescheinigung muss vor Reiseantritt durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden. Hierzu kann ein Termin im Gesundheitsamt in Kleve vereinbart werden. Für Bürgerinnen und Bürger aus dem südlichen Gebiet des Kreises Kleve besteht die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Nebenstelle in Geldern abzugeben und ein paar Tage später dort abzuholen. Um den genauen Ablauf zu klären bzw. direkt einen Termin zu vereinbaren, sollte spätestens 14 Tage vor Antritt der Reise telefonisch Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden: Gesundheitsamt Kreis Kleve in Kleve Tel. 02821 85-7836 sowie Nebenstelle Geldern Tel. 02831 391-826.

Weitere Informationen und die Bescheinigungen zum Download finden sich auf der Homepage des Kreises Kleve (Suchbegriff „Betäubungsmittel“).