Eingliederungs∙hilfe - leichte Sprache

Die Eingliederungs∙hilfe ist für Menschen mit Behinderungen.

Zur Eingliederungs∙hilfe können ganz verschiedene Leistungen dazu∙gehören:

 

Sach∙leistungen

Das bedeutet:

Menschen bekommen bestimmte Sachen.

Zum Beispiel:

Ein Mann mit Hör∙behinderung bekommt Hör∙geräte:

Damit er wieder gut hören kann.

Und damit er seine Arbeit wieder machen kann.

 

Geld∙leistungen

Das bedeutet:

Ein Mensch bekommt Geld.

Damit kann der Mensch dann die Hilfe selbst bezahlen.

 

Dienst∙leistungen

Dazu gehört zum Beispiel eine Beratung.

Da lernen die Menschen:

Wie sie den Antrag für die Eingliederungs∙hilfe schreiben.

Damit sie die Eingliederungs∙hilfe auch bekommen.

 

Welche Dokumente müssen Sie abgeben?

Den Antrag für Eingliederungs∙hilfe müssen Sie beim Sozial∙amt in Ihrem Wohn∙ort stellen. 

Der Kreis Kleve entscheidet dann:

Ob Sie die Eingliederungs∙hilfe bekommen. 

 

Hinweise

Manchmal müssen Angebote für bestimmte Leistungen verglichen werden. 

Damit das günstigste gewählt werden kann. 

 

Manchmal muss man die Behinderung nachweisen. 

Dann untersucht Sie ein Amts∙arzt. 

 

Vielleicht verdienen Sie eigenes Geld. 

Dann müssen Sie einen Teil selbst bezahlen. 

 

Öffnungs∙zeiten

Montag bis Donnerstag: 

9 Uhr bis 16 Uhr

Freitag: 

9 Uhr bis 12 Uhr