Die Eingliederungs∙hilfe ist für Menschen mit Behinderungen.
Zur Eingliederungs∙hilfe können ganz verschiedene Leistungen dazu∙gehören:
Sach∙leistungen
Das bedeutet:
Menschen bekommen bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:
Ein Mann mit Hör∙behinderung bekommt Hör∙geräte:
Damit er wieder gut hören kann.
Und damit er seine Arbeit wieder machen kann.
Geld∙leistungen
Das bedeutet:
Ein Mensch bekommt Geld.
Damit kann der Mensch dann die Hilfe selbst bezahlen.
Dienst∙leistungen
Dazu gehört zum Beispiel eine Beratung.
Da lernen die Menschen:
Wie sie den Antrag für die Eingliederungs∙hilfe schreiben.
Damit sie die Eingliederungs∙hilfe auch bekommen.
Welche Dokumente müssen Sie abgeben?
Den Antrag für Eingliederungs∙hilfe müssen Sie beim Sozial∙amt in Ihrem Wohn∙ort stellen.
Der Kreis Kleve entscheidet dann:
Ob Sie die Eingliederungs∙hilfe bekommen.
Hinweise
Manchmal müssen Angebote für bestimmte Leistungen verglichen werden.
Damit das günstigste gewählt werden kann.
Manchmal muss man die Behinderung nachweisen.
Dann untersucht Sie ein Amts∙arzt.
Vielleicht verdienen Sie eigenes Geld.
Dann müssen Sie einen Teil selbst bezahlen.
Öffnungs∙zeiten
Montag bis Donnerstag:
9 Uhr bis 16 Uhr
Freitag:
9 Uhr bis 12 Uhr