Die europäische Union hat mit der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen auf europäischer Ebene verbindliche Anforderungen zur Durchführung von Umweltinspektionen für Industrieanlagen, die unter diese Richtlinie fallen, vorgeschrieben. Über die wiederkehrende Umweltinspektion muss ein Bericht erstellt werden, der zu veröffentlichen ist.
Nachfolgend finden Sie die Berichte der Umweltinspektionen der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Kleve: