Alle erforderlichen Urkunden zur Anerkennung bzw. Feststellung der Vaterschaft, zum gemeinsamen Sorgerecht und zu Unterhaltsverpflichtungen (durch den unterhaltspflichtigen Elternteil) können beim Fachdienst Beistandschaften kostenfrei erstellt werden. Urkunden zur Anerkennung bzw. Feststellung der Vaterschaft können auch beim Standesamt aufgenommen werden.
Beurkundungen zur Anerkennung der Vaterschaft und zum gemeinsamen Sorgerecht sind auch vor Geburt des Kindes möglich.
Bitte stellen Sie einen Onlineantrag zur Terminvergabe für die gewünschte Beurkundung. Den Link hierzu finden Sie unter Links. Die zuständige Urkundsperson wird sich dann zwecks Terminabsprache bei Ihnen melden. Im Rahmen der notwendigen Belehrung werden Sie über die rechtliche Bedeutung der Beurkundung informiert und Ihre Fragen beantwortet.
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen zu einer Beurkundung mitzubringen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes
- Schriftverkehr, in der Sie zu einer Beurkundung aufgefordert wurden.
Darüber hinaus können weitere Unterlagen erforderlich sein. Hierüber informiert Sie die zuständige Urkundsperson vorab.
Für Bürgerinnen und Bürger, die der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig sind, ist für die Beurkundung ein Dolmetscher/Sprachmittler hinzuzuziehen.
Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigungen)
Eine mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratete Mutter hat das alleinige Sorgerecht, es sei denn, das Sorgerecht wurde durch Beurkundung oder durch Entscheidung des Familiengerichtes anders geregelt. Für Kinder nicht verheirateter Eltern wird durch das Jugendamt am Geburtsort des Kindes ein Sorgerechtsregister geführt. Änderungen des Sorgerechts werden dort entsprechend eingetragen.
Gemäß § 58a Abs. 2 SGB VIII kann die allein sorgeberechtigte Mutter auf Antrag eine schriftliche Bescheinigung (sog. Negativbescheinigung) darüber erhalten, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
Diese Bescheinigung erhält die Mutter von dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt, sofern im Sorgeregister keine Eintragungen vorliegen.
Das Kreisjugendamt Kleve ist zuständig für die Städte Kalkar, Rees und Straelen sowie die Gemeinden Bedburg-Hau, Issum, Kerken, Kranenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk und Weeze.
Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Kleve haben eigene Jugendämter. Sofern Sie in einer dieser Städte leben, wenden Sie sich bitte an das dort zuständige Jugendamt.
Ist das Kreisjugendamt Kleve zuständig, kann eine Negativbescheinigung online beantragt werden. Den Link hierzu finden Sie unter Links.
Ansprechpartner/innen: | |
Aufgabenbereich: | Mitarbeiter/in |
Beistandschaften, Beurkundungen, Beratung für Rees | Frau Killewald |
Beistandschaften, Beurkundungen, Beratung für Wachtendonk | Frau Kosel |
Beistandschaften, Beratung für Kerken A-J und Weeze Beurkundungen für Issum und Kerken A-J | Frau Lipke-Barsch |
Beistandschaften, Beratung für Issum, Kranenburg und Uedem Beurkundungen für Kranenburg und Uedem | Frau van de Loo |
Beistandschaften, Beurkundungen, Beratung für Kerken K-Z und Straelen | Frau Noeldner |
Beistandschaften, Beratung für Bedburg-Hau, Kalkar und Rheurdt Beurkundungen für Bedburg-Hau, Kalkar, Rheurdt und Weeze | Frau Walter |