Amtsärztliche Untersuchung, Begutachtung oder Stellungnahme

Der Amtsärztliche Dienst stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstattet ärztliche Gutachten soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist. 

Die für solche Bescheinigungen und Gutachten erforderlichen gesundheitlichen Untersuchungen werden von den Amtsärztinnen und Amtsärzten der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten durchgeführt.

Bei Begutachtungen von Einzelpersonen handelt es sich häufig um Einstellungsuntersuchungen, Feststellung der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit, Beurteilung der Dienstfähigkeit sowie sozialmedizinische Begutachtungen (Sozialgesetzgebung, Gerichtsgutachten, Beihilfeangelegenheiten).