Einschulungsuntersuchungen

Bald ist es soweit – Ihr Kind wird zum Schulkind!
Mit der Schulzeit beginnt für Sie und Ihr Kind ein neuer und aufregender Lebensabschnitt.
Ihr Kind wird viele Fähigkeiten erlernen und neue soziale Kontakte knüpfen.

Doch zuvor werden alle Einschulungskinder in der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten („Gesundheitsamt“) vom schulärztlichen Dienst untersucht.


Die Schuleingangsuntersuchung hat als Ziel, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können. Durch die Untersuchung soll auch festgestellt werden, ob Ihr Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. 

 

Wozu dient die Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung und -beratung hat das Ziel, festzustellen, ob Gesundheit und Entwicklungsstand Ihres Kindes den Anforderungen in der Grundschule entsprechen.

Gibt es Auffälligkeiten, sollten am besten bereits noch vor dem Schulbeginn nötige Schritte zur Förderung oder Behandlung des Kindes mit den Eltern besprochen werden.

Bei Kindern mit Behinderungen dient die Schuleingangsuntersuchung dazu, festzustellen, welche gesundheitlichen Gesichtspunkte bei der Entscheidung über eine eventuelle sonderpädagogische Förderung zu berücksichtigen sind.

Wann findet die Schuleingangsuntersuchung meines Kindes statt?

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Sie haben Ihr Kind im Herbst des Vorschuljahres nach erfolgter Aufforderung des Schulträgers der Wohnortkommune an einer Grundschule anzumelden. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens teilen die Schulleitungen dem Gesundheitsamt bis spätestens zum 30.11.2024 mit, welche Schulneulinge für das kommende Schuljahr angemeldet wurden. Die Schulleitungen sind gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten der angemeldeten Kinder sowie deren Erziehungsberechtigten an das Gesundheitsamt zu übermitteln.

Die Untersuchungen im Gesundheitsamt des Kreises Kleve starten regulär ab Mitte November/ Anfang Dezember des Jahres vor der Einschulung Ihres Kindes und dauern bis zu den Sommerferien des Einschulungsjahres an.

Die Kinder werden in der Regel möglichst um den 6. Geburtstag untersucht und daher gestaffelt nach Geburtsmonaten eingeladen.

Beispiel: Eltern, deren Kinder im Oktober sechs Jahre alt werden, erhalten meist bereits im November/ Dezember eine Einladung - Kinder, die im erst im Monat Juli sechs Jahre alt werden, werden hingegen meist kurz vor den Sommerferien untersucht.

Ausnahmen: Bei Kindern, die vorzeitig eingeschult werden oder ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen bzw. bei denen ein besonderer Förderbedarf vermutet wird, findet die Schuleingangsuntersuchung abweichend hiervon oftmals bereits im Herbst/ Winter des Vorschuljahres statt.

Wie erhalte ich die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung?

Das Gesundheitsamt lädt die Erziehungsberechtigten zu gegebener Zeit schriftlich oder elektronisch (per Mail) zur Schuleingangsuntersuchung mit ihrem Kind ein.

Benachrichtigung per Mail
Im Zuge der Digitalisierung lädt das Gesundheitsamt die Eltern überwiegend per Mail (Absender: noreply@kreis-kleve.de) zur Schuleingangsuntersuchung ein. Die Mailadressen der Eltern werden dem Gesundheitsamt zu diesem Zwecke auf rechtlicher Grundlage durch die Schulleitungen zur Verfügung gestellt.

Die Eltern erhalten in der Einladung einen Link zu einem Terminbuchungsportal und werden aufgefordert, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums einen Untersuchungstermin zu buchen.
Bitte füllen Sie den verlinkten Elternfragebogen vorab digital aus, damit dieser dem Gesundheitsamt anschließend zur Verfügung gestellt wird.

Benachrichtigung per Post
Sofern dem Gesundheitsamt durch die Schulleitung mitgeteilt wurde, dass bei Ihrem Kind eine vorzeitige Einschulung, eine Rückstellung vom Schulbesuch oder ein eventueller besonderer Förderbedarf im Raum steht, wird Ihnen die Einladung aus organisatorischen Gründen weiterhin auf dem Postweg mit einem vorgegebenen Termin zugestellt.

Eltern, die bei der Schulanmeldung keine Mailadresse angegeben haben, erhalten die Einladung ebenfalls per Post.

Bitte bringen Sie in diesem Fall den ausgefüllten Elternfragebogen zum Untersuchungstermin mit.

Wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?

Die Untersuchungen der Schuleingangskinder finden in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes Kleve sowie an der Nebenstelle Geldern statt.

Untersuchungen im Gesundheitsamt Kleve

  • Das Gesundheitsamt Kleve, Nassauerallee 16, 47533 Kleve untersucht die Kinder aus den "nördlichen Kommunen" im Kreisgebiet: 

  •  Hier gelangen Sie zur Anfahrtsskizze und Wegbeschreibung.

Untersuchungen in der Nebenstelle Geldern

  • Die Nebenstelle des Gesundheitsamtes in Geldern, Boeckelter Weg 2, 47608 Geldern untersucht die Kinder aus den "südlichen Wohnortkommunen" im Kreisgebiet: 
     

  • Hier gelangen Sie zur Anfahrtsskizze und Wegbeschreibung.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen in Ausnahmefällen eine abweichende Zuweisung des Untersuchungsortes möglich sein kann.

Wie läuft die Untersuchung ab?

  • Für die Untersuchung sollten Sie ca. 30- 50 Minuten einplanen.
  • Bitte melden Sie sich persönlich mit Ihrem Kind zum vereinbarten Termin bei der für Sie zuständigen Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes an.

Die Untersuchung hat das Ziel, den Übergang für Ihr Kind in die Schule so gut wie möglich zu gestalten.

Daher werden vor allem die für den Schulalltag wichtigen Befunde durch folgende Untersuchungen erhoben:

  1. Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte (Elternfragebogen),
  2. Feststellung der Größe und des Gewichts,
  3. Seh- und Hörtest,
  4. Überprüfung des Impfstatus,
  5. Ermittlung des allgemeinen Entwicklungsstandes nach einem standardisierten Testverfahren,

Die zuvor genannten Untersuchungen werden durch eine Mitarbeiterin des schulärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Zudem wird in der Regel eine körperliche Untersuchung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt des Schulärztlichen Dienstes durchgeführt.

Erläuterungen

Der Hörtest

Der Hörtest ist ganz einfach. Das Kind bekommt einen Kopfhörer auf, hört leise Töne und zeigt, auf welcher Seite es diese hört.

War der Hörtest auffällig, empfehlen wir die Vorstellung in der Praxis einer niedergelassenen Hals-Nasen-Ohrenärztin beziehungsweise eines niedergelassenen Hals-Nasen-Ohrenarztes. Manche Kinder haben nur zu viel Ohrenschmalz, hier kann die Hals-Nasen-Ohrenärztin / der Hals-Nasen-Ohrenarzt sofort helfen. Manche Kinder haben einen Paukenerguss von der letzten Erkältung oder Mittelohrentzündung zurückbehalten und müssen deshalb noch behandelt werden. Danach können die meisten Kinder wieder gut hören.

Der Sehtest

Nur wer gut sehen kann, hat auch Freude und Erfolg in der Schule. Um schreiben und lesen zu lernen und auch dem Unterricht an der Tafel folgen zu können, muss Ihr Kind gut sehen können. Deshalb führen die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes bei allen Kindern einen Sehtest durch. Dieser Sehtest unterscheidet sich grundlegend von den Sehtests im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen in einer kinderärztlichen Praxis. Es handelt sich dabei um eine standardisierte Untersuchung, die zudem auch das Vorliegen einer Übersichtigkeit erfasst.

Wenn ein Test auffällig ist, empfehlen wir die Vorstellung in einer augenärztlichen Praxis. Dort wird mit den Eltern nach der gründlichen augenärztlichen Untersuchung besprochen, ob das Kind ggfs. eine Brille und/oder eine weitere Behandlung benötigt. In manchen Fällen werden Fälle von Übersichtigkeit bei einem Kind zunächst augenärztlich überwacht. Nur der Facharzt für Augenheilkunde kann darüber entscheiden, ob eine Behandlung erforderlich ist.

Überprüfung des allgemeinen Entwicklungsstandes nach einem standardisierten Testverfahren

Hierbei wird die Fein- und Grobmotorik Ihres Kindes überprüft. Die Mitarbeiterin des schulärztlichen Dienstes wird mit Ihrem Kind nach einem standardisierten Vorgehen malen. Zudem wird der Gleichgewichtssinn Ihres Kindes getestet. Hinweis: Es ist nicht erforderlich/ nicht hilfreich diese Fähigkeiten im Vorfeld zu der Untersuchung bereits zu Hause zu üben.

Beratungsangebot

Wenn Sie wegen gesundheitlicher Probleme Ihres Kindes Sorgen vor der Einschulung haben, sprechen Sie diese bitte an. Gibt es Fragen, die nicht im Beisein des Kindes besprochen werden sollen, teilen Sie uns dies bitte vor der Untersuchung mit. Bei besonderen Fragen bieten wir Ihnen gerne einen zusätzlichen Beratungstermin an.

Welche Unterlagen und Hilfsmittel meines Kindes werden für die Schuleingangsuntersuchung benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes mit:

  • Vorsorgeheft (Untersuchungsheft),
  • Impfdokumente,
  • den ausgefüllten Elternfragebogen (sofern nicht vorab bereits online übermittelt),
  • Entwicklungsbericht des Kindergartens (falls vorhanden),
  • ggf. vorliegende Befundberichte (SPZ, Frühförderung, Krankenhausaufenthalte etc.),
  • Vollmacht (falls das Kind von einer nicht erziehungsberechtigten Person zur Untersuchung begleitet wird).

Sofern bei Ihrem Kind eine Hör- bzw. Sehschwäche oder körperlich-motorische Einschränkungen bestehen, bringen Sie benötigte Hilfsmittel (zum Beispiel Brille, Hörgerät, Gehhilfe) bitte zum Untersuchungstermin mit.

Welche Impfungen sollte mein Kind vor Schuleintritt erhalten haben?

Empfohlene Impfungen
Dem Impfkalender der Ständigen Impfkommission können Sie entnehmen, welche Impfungen für Ihr Kind aufgrund des Alters empfohlen sind.

Nachweispflicht eines Masernschutzes
Schulneulinge unterliegen ab Beginn der Schulpflicht den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz). Aus diesem Grund muss im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung gegenüber dem Gesundheitsamt nachgewiesen werden, dass bei Ihrem Kind

  • ein vollständiger Masernimpfschutz,
  • eine Immunität gegen Masern oder
  • eine medizinische Kontraindikation, aufgrund dessen Ihr Kind nicht gegen Masern geimpft werden kann,

besteht. 
Weitere Informationen entnehmen Sie der Internetseite zum Masernschutzgesetz.

Wer kann mein Kind zur Schuleingangsuntersuchung begleiten?

Ihr Kind sollte im Idealfall durch einen Erziehungsberechtigten zur Schuleingangsuntersuchung begleitet werden.

Sofern Sie verhindert sein sollten, kann Ihr Kind auch durch eine andere Vertrauensperson (beispielsweise ein Großelternteil) begleitet werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Vertrauensperson vorab den ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Elternfragebogen erhält und zum Untersuchungstermin mitbringt.

Da für die schulärztliche Untersuchung eine ruhige Umgebung benötigt wird, bitten wir Sie, Geschwisterkinder – nach Möglichkeit – nicht zum Untersuchungstermin mitzubringen.

Kann ich die Untersuchung auch von meiner Kinder- oder Hausarztpraxis durchführen lassen?

Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nur durch den schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt werden.

Ist die Schuleingangsuntersuchung kostenpflichtig?

Nein, die Schuleingangsuntersuchung ist in Deutschland kostenlos.

Was passiert, wenn ich die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung nicht wahrnehme oder den Untersuchungstermin verschieben muss?

Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und somit durch die Erziehungsberechtigten verpflichtend wahrzunehmen.

Bitte kommen Sie daher unbedingt Ihrer Aufforderung zur Terminvereinbarung nach und halten Sie vereinbarte Termine ein.
Sofern Sie im Ausnahmefall einen Termin beispielsweise aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht einhalten können, werden Sie gebeten, den Termin unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt abzusagen und einen neuen Termin zu vereinbaren.

Wenn Sie die Einladung ·

  • per Mail erhalten haben, können Sie den vereinbarten Termin im Terminbuchungsportal stornieren und einen neuen Termin buchen.
  • zu einem vorgegebenen Termin per Post erhalten haben, so teilen Sie die Bitte um Terminverschiebung bitte per Mail (schulärztlicherdienst@kreis-kleve.de) dem Gesundheitsamt mit.

Falls Sie den Untersuchungstermin unentschuldigt nicht wahrnehmen oder der Aufforderung zur Terminbuchung nicht nachkommen sollten, bekommen Sie zunächst einen erneuten Termin zur Schuleingangsuntersuchung zugeteilt.

Bei Eltern, die jedoch wiederholt der Aufforderung des Gesundheitsamtes nicht nachkommen, kann unter Umständen im Einzelfall durch die Untere Schulaufsicht des Kreises Kleve ein Ordnungswidrigkeits- und/ oder ein Verwaltungszwangsverfahren eingeleitet werden.

Was geschieht mit den Untersuchungsergebnissen?

Wir besprechen die Befunde und Testergebnisse Ihres Kindes mit Ihnen. Bei Auffälligkeiten oder Problemen beraten wir Sie und beantworten Ihre Fragen. Gegebenenfalls empfehlen wir Ihnen eine weitere ärztliche Abklärung.

Sie und die aufnehmende Schule erhalten das Ergebnis über die Feststellung der Schulfähigkeit. Sofern Sie hierzu Ihre Einwilligung abgegeben haben und dies für die schulische Förderung wichtig sein sollte, werden der Grundschule gegebenenfalls Informationen über die Gesundheit Ihres Kindes und Hinweise, in welchen Bereichen Ihr Kind eventuell Förderung in der Schule benötigt, mitgeteilt.