Im Schwer∙behinderten∙ausweis stehen verschiedene Merkmale.
Zum Beispiel aG für außer∙gewöhnlich geh∙behindert.
Oder Bl für blind.
Diese Menschen können einen blauen Park∙ausweis bekommen.
Mit dem blauen Park∙ausweis darf man auf einem Behinderten∙parkplatz parken.
Manchmal können auch andere Menschen eine Park∙erleichterung bekommen.
Diese Menschen bekommen dann den orangenen Park∙ausweis.
Vielleicht brauchen Sie nur für eine bestimmte Zeit eine Park∙erleichterung.
Vielleicht können Sie sich nicht so gut bewegen.
Oder Ihre Behinderung muss noch festgestellt werden.
Das müssen Sie von einem Arzt bestätigen lassen.
Dann können Sie einen Antrag für die Park∙erleichterung stellen.
Die Park∙erleichterung ist dann nur für 6 Monate gültig.
Und Sie können diese Park∙erleichterung nur einmal beantragen.
Auf dieser Seite können Sie den Antrag runterladen.
Und es gibt ein Merk∙blatt.
Sie müssen den Antrag in Ihrem Wohn∙ort stellen.