Weiterbildung

Das Weiterbildungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen garantiert jedem das Recht, "die zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufes erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen zu erwerben und zu vertiefen".

Im Kreis Kleve stehen eine Reihe von staatlich anerkannten  Weiterbildungseinrichtungen zur Verfügung.

Volkshochschulen

Familienbildungsstätten

Bildungswerke

Heimvolkshochschulen