Jobcenter Kreis Kleve informiert kreisweit über den Arbeitgeberservice

Bürgergeld-Statistik: Gestiegene Zahl an Leistungsbeziehern im August.

 

Kreis Kleve – Das Jobcenter Kreis Kleve hat das Ziel, möglichst viele Menschen, die arbeitsuchend sind, wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Noch bis in den Frühsommer 2025 stellt das Jobcenter im Rahmen der Unternehmerfrühstücke der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve in allen 15 Veranstaltungen im Kreisgebiet zum Thema „Fachkräftemangel“ seinen Arbeitgeberservice vor. Das Angebot des Jobcenters reicht von finanziellen Förder- und Unterstützungsleistungen über konkrete Fachkräftevermittlung bis hin zu individuellen Beratungen der Unternehmen. Bei der Vermittlung passender Bewerberinnen und Bewerber des Jobcenters kann die Einstellung finanziell gefördert und unterstützt werden. So kann das Jobcenter beispielsweise – gegebenenfalls auch anteilig – das monatliche Arbeitsentgelt übernehmen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die gewünschte Leistung noch nicht vollständig erbringen kann. Ferner gibt es die Möglichkeit einer befristeten Probebeschäftigung mit einer maximal dreimonatigen Lohnkostenförderung. Detaillierte Informationen sind auf der Internetseite des Kreises Kleve abrufbar. Der Arbeitgeberservice des Jobcenters Kreis Kleve ist per E-Mail erreichbar unter: arbeitgeberservice@kreis-kleve.de.

Weiterer Anstieg an Bedarfsgemeinschaften

Der aktuelle Bericht des Jobcenters Kreis Kleve zum Bürgergeld zeigt, dass sich die Anzahl der Bürgergeldbeziehenden Bedarfsgemeinschaften im August 2024 auf nunmehr 8.872 erhöht hat (plus 70 im Vergleich zum Vormonat Juli). Von den 16.339 betroffenen Menschen sind 12.123 erwerbsfähig – bei den verbleibenden 4.116 Personen handelt es sich in der Regel um Kinder. Die Zahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt, die in der Statistik mit einer dreimonatigen Wartezeit erfasst werden, lag im April 2024 bei insgesamt 272. Davon haben 180 Personen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen, weitere 92 einen Minijob.

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB  II wurde im Juli 2024 ein Gesamtbetrag in Höhe von etwa 12,89 Mio. Euro aufgewendet. Auf den Kreis und die Kommunen entfielen hiervon rund 1,52 Mio. Euro für die Kosten der Unterkunft. Im Jahr 2024 lagen die finanziellen Aufwendungen bislang (Januar bis Juli) bei insgesamt etwa 88 Mio. Euro.