IBR (IPV (früher BHV1) ist eine ansteckende Viruserkrankung bei Rindern, die mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden einhergehen kann. Man unterscheidet eine Verlaufsform, bei der vor allem die Atemwege betroffen sind und eine zweite, die den Genitaltrakt betrifft.
Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit ist, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich, können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten. Das macht die BHV1-Sanierung in Rinderbeständen sehr schwierig.
BHV1 verursacht insbesondere als „Handelserkrankung" durch Restriktionen bezüglich der Vermarktung von Rindern wirtschaftliche Verluste. Deswegen ist der entscheidende Grund zur BHV1-Bekämpfung mit dem Ziel der BHV1-Freiheit die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit beim Handel innerhalb und außerhalb der EU. Deutschland ist als IBR/IPV-frei anerkannt.
Aktuell
Aufgrund mehrerer IBR/IPV-Ausbrüche in den letzten Monaten wurde ein Gebiet mit einem erhöhten IBR/IPV-Ausbruchsrisiko entlang der deutsch-niederländischen Grenze festgelegt.
Hierzu zählt auch der Kreis Kleve. Innerhalb dieses Gebietes sind zusätzliche Untersuchungen in den Rinderbeständen durchzuführen.
Genaue Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse NRW.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|---|
Erteilung einer BHV1-Bescheinigung |
|
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|---|
Ausstellung einer Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 BHV1-Verordnung | 5,00 Euro - 100,00 Euro |
Prüfung von Anträgen auf Attestfähigkeit zum Zwecke der Ausstellung einer Bescheinigung über die Seuchenfreiheit eines Tieres, mehrerer Tiere (Sammelbescheinigung), eines Bestandes oder eines Gebietes mit oder ohne Ausstellung einer Bescheinigung | Die Gebühr ergibt sich aus der Dauer der Amtshan |
Hinweise
Die jeweiligen BHV1-Bescheinigungen sind rechtzeitig vor dem Verkauf der Tiere zu beantragen!