Blauzungenkrankheit

Aktuelles

In Kleve im Kreis Kleve wurde am 12 .10.2023 der Ausbruch von BTV3 festgestellt.

Aus diesem Grund hat das Land NRW seinen Status als "BTV-frei" verloren.

Damit sind Verbringungsbeschränkungen verbunden, die Sie dem Merkblatt und der dazugehörigen Tierhaltererklärung unter "Dokumente" entnehmen können.

Allgemeines

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, für die alle Wiederkäuer empfänglich sind. Sie wird durch ein Virus verursacht, das durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird. Das klinische Krankheitsbild geht mit schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen einher. Neben leichten Verläufen mit Leistungseinbußen durch Milchrückgang, Gewichtsverlust und Aborten führen schwere Verlaufsformen auch zu hohen Sterblichkeitsraten (insbesondere bei Schafen). Eine Blaufärbung der Zunge ist nur gelegentlich bei Schafen zu sehen.

Impfung

Die Blauzungenkrankheit lässt sich durch die serotyp-spezifische Impfung empfänglicher Wiederkäuer sicher verhindern.

Beim Kreis Kleve wurde durch Allgemeinverfügung bereits vorsorglich die Möglichkeit zu freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfungen geschaffen.

Tierhaltern wird die freiwillige Impfung ihrer Wiederkäuer sowohl als Voraussetzung zum Verbringen als auch aus Gründen des Tierwohls dringend empfohlen.

 

Informationen bezüglich einer Gewährung von Beihilfen zur Impfung entnehmen Sie bitte der Homepage der Tierseuchenkasse NRW.

Hinweise

Im Hinblick auf das innerstaatliche bzw. innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren aus Restriktionszonen in freie Gebiete ist die Nachvollziehbarkeit der BT-Impfungen erforderlich. Insofern sind die durchgeführten Impfungen durch den Tierhalter/die Tierhalterin selbst oder durch einen von ihm/ihr beauftragten Dritten (praktizierende Tierärztin/praktizierender Tierarzt) in der HIT-Datenbank zu erfassen. Dies ermöglicht einerseits den zuständigen Behörden am Bestimmungsort Plausibilitätsprüfungen vorzunehmen und zum anderen ist die Erfassung der BT-Impfungen als Grundlage für Zertifizierungen der ergänzenden Garantien im innergemeinschaftlichen Handel von Tieren erforderlich.