Beistandschaften - leichte Sprache

Eltern können das Jugend∙amt zum Beistand von Ihrem Kind bestellen.

Als Beistand ist das Jugend∙amt dann verantwortlich für das Kind. 

Dafür müssen die Eltern nichts bezahlen. 

Als Beistand kann das Jugend∙amt feststellen:

Wer der Vater von dem Kind ist. 

Und das Jugend∙amt kann Geld für das Kind beantragen. 

 

Der Eltern∙teil mit dem Sorge∙recht kann den Antrag stellen. 

Manchmal haben beide Eltern das Sorge∙recht. 

Aber das Kind lebt bei einem Eltern∙teil mehr als bei dem anderen. 

Dieser Eltern∙teil kann dann den Antrag stellen. 

Der Antrag kommt beim Jugend∙amt an. 

Dann ist das Jugend∙amt der Beistand von dem Kind. 

Man kann den Antrag auch schon vor der Geburt stellen. 

 

Das Kreis∙jugend∙amt Kleve ist zuständig für die Städte: 

  • Kalkar,
  • Rees, 
  • Straelen. 

 

Und das Kreis∙jugend∙amt Kleve ist zuständig für die Gemeinden:

  • Bedburg-Hau,
  • Issum,
  • Kerken,
  • Kranenburg,
  • Rheurdt,
  • Uedem,
  • Wachtendonk,
  • Weeze. 

 

Eigene Jugend∙ämter haben die Städte:

  • Emmerich am Rhein,
  • Geldern,
  • Goch,
  • Kevelaer,
  • Kleve. 

 

Aufgaben von der Beistandschaft

Die Beistandschaft stellt fest:

Wer der Vater vom Kind ist. 

Dafür berät und unterstützt der Beistand die Mutter. 

Vielleicht will der Vater nicht der Vater von dem Kind sein.

Dann vertritt der Beistand den Vater vor Gericht. 

 

Der Beistand kann auch Geld für das Kind beantragen. 

Der Beistand prüft:

  • Wie viel Geld verdienen die Eltern. 
  • Haben die Eltern genug Geld für das Kind. 

 

Der Beistand hilft auch bei Urkunden. 

Der Beistand hilft auch beim Sorge∙recht. 

Und der Beistand unterstützt junge Erwachsene.

Die Erwachsenen müssen zwischen 18 und 20 Jahren alt sein. 

 

Diese Dokumente müssen Sie mitbringen:

  • Personals∙ausweis oder Reise∙pass.
  • Geburts∙urkunde von dem Kind. 

 

Vielleicht müssen Sie auch diese Dokumente mitbringen:

  • Mutter∙pass.
  • Nachweis über Ihr Gehalt.
  • Urkunde, wer der Vater ist.

 

Hinweise

Sie wollen einen Antrag stellen?

Dann sprechen Sie bitte zuerst mit unseren Mitarbeitern. 

Bitte machen Sie einen Termin. 

 

Öffnungs∙zeiten:

Montag bis Freitag: 

9 Uhr bis 12 Uhr

Montag bis Donnerstag: 

14 Uhr bis 16 Uhr