Verbraucherzentrale NRW - Tipp - Restschuldversicherung

Restschuldversicherung: Jetzt besserer Schutz vor Schuldenfalle

Die Verbraucherzentrale NRW rät davon ab, Kredite über Restschuldversicherungen abzusichern - Ab Januar gelten strengere Regeln

Für größere Anschaffungen nehmen viele Menschen einen Kredit auf, etwa bei einem Autokauf oder einer neuen Küche. Beim Vertragsabschluss bekommen Kund:innen dann oft eine Versicherung angeboten, die den Kredit absichern soll. Banken, Möbelhäuser oder Autohäuser versprechen damit, die Rückzahlung abzusichern, falls jemand die vereinbarten Raten im Fall eines Jobverlustes oder längerer Krankheit nicht zurückzahlen kann. Solche sogenannten Restschuldversicherungen sind
jedoch unter anderem wegen hoher Provisionen sehr teuer und greifen in vielen Fällen gar nicht. „Wir kritisieren diese Angebote seit Jahren“, sagt Rita Reichard, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, „denn statt in eine Absicherung führt diese Art der Restschuldversicherung viele Menschen in die Insolvenz. Deshalb ist es gut, dass sie ab Januar nicht mehr zeitgleich mit einem Kredit abgeschlossen werden dürfen, sondern nur mit einer Woche Bedenkzeit.“ Reichard erklärt die
Nachteile und wie man bereits abgeschlossene Verträge beenden kann.

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